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Geschichtsblinde Justiz?

Die Grazer Monatszeitschrift Aula ist nach eigener Definition das „publizistische Flaggschiff des Dritten Lagers“ und wird von der FPÖ mit Inseraten unterstützt. Der grüne Abgeordnete Harald Walser hat die Aula und Dr. Fred Duswald angezeigt, weil dieser in einem Aula-Artikel befreite Häftlinge des KZ Mauthausen als „Landplage“, „Kriminelle“ und „Massenmörder“ bezeichnet hatte. Eine Grazer Staatsanwältin stellte das Verfahren mit der Begründung ein, dass diese vom Verfasser des Artikels getroffenen Feststellungen „nachvollziehbar“ wären. Bereits hier beginnt der Skandal. Denn wie Werner Winterstein, Sohn eines Häftlings des KZ Mauthausen schreibt, deutet „die Entscheidung der Grazer Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Äußerungen des rechten Blattes über KZ-Befreite nicht nur auf seltsame Geschichtsvergessenheit hin, sondern auch auf systematisches Wegschieben von Verantwortlichkeit.“ Tatsächlich, wurde die Verantwortung an den Rechtsschutzbeauftragten Gottfried Strasser abgeschoben, der sich auf seine Großmutter und seinen Vater beruft, um die Entscheidung das Verfahren einzustellen, zu rechtfertigen. Strasser, der nichts an diesem skandalösen Artikel auszusetzen hat, schlägt vor, Leute die „Heil Hitler“ rufen strenger zu bestrafen. Wohl wissend, dass rechtskundige Akademiker sich hüten einen solchen Ruf zu tätigen. Insbesondere wenn sie eine derartige Vergangenheit aufweisen können wie Dr. Fred Duswald, der sich als Autor „revisionistischer“ und NS-relativierender Artikel in der Aula einen Namen gemacht hat. Wie viele aus diesem Dunstkreis ist auch er Mitglied einer rechtsextremistischen Burschenschaft (Danubia München) und ehemaliges Vorstandsmitglied des 1998 als neonazistisch aufgelösten Vereines Dichterstein Offenhausen. Er war 1974 auch Kassier der neonazistischen (1988 aufgelösten) Nationaldemokratischen Partei (NPD).

Laut Spiegel soll Duswald in einer Ausgabe der Aula-Beilage Akademisches Leben 2011 einen Artikel mit dem Titel Paßtum contra Volkstum veröffentlicht haben. Vor dem Hintergrund einer in der Deutschen Burschenschaft stattfindenden Auseinandersetzung zwischen gemäßigt nationalliberalen und extrem rechten Burschenschaften soll er die Mitgliedschaft eines chinesischstämmigen Studenten in einer Burschenschaft als Abgehen vom „traditionellen Abstammungsprinzip“ kritisiert und von „Verrätern in den eigenen Reihen“ gesprochen haben. Weiters soll er in diesem Artikel folgende Aussage getätigt haben: „Daß ein Asiat kein Arier ist, sieht jeder ohne Nachweis.“

In der Ausgabe Nr. 6/2011 der Aula beschäftigt sich Duswald in dem Artikel Lügt Klüger? mit der Festrede der Germanistin und Holocaust-Überlebenden Ruth Klüger, die sie am Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus bzw. Jahrestag der Befreiung des KZ Mauthausen im österreichischen Parlament hielt. In einer auf der Website des DÖW zu diesem Artikel veröffentlichten Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass Duswald „den Holocaust und die NS-Verbrechen verharmlost“ und „das Andenken an die NS-Opfer herabsetzt und Überlebende diskreditiert“. Eine Anzeige u.a. der Israelitischen Kultusgemeinde Wien führte zu keinem Verfahren.

2014 ereiferte Duswald sich in der November-Aula u. a. über den „Schandfleck“ Deserteursdenkmal und die „rattenhafte[…] Wut“ von dessen Mitinitiator, Richard ­Wadani und verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass das Denkmal dereinst „als Sockel für ein Heldendenkmal“ dienen könne, „sobald sich die gedenk- und erinnerungspolitischen Verhältnisse… normalisiert haben.“ Dieselbe Aula-Nummer enthielt auch einen Duswald-Nachruf auf die Zeithistorikerin Erika Weinzierl. Das „Leitfossil des Linkskatholizismus“ habe gemeinsam mit „anderen ‚SOS-Mitmenschen’, denen es um maximale Durchrassung und Durchmischung Österreichs und Europas geht, […] im Winter 1993 im ‚Lichtermeer’ [gebadet].“ 

Im April 2015 erinnerte Duswald an die Borodajkewycz-Affäre von 1965, nicht aber, um deren Todesopfer Ernst ­Kirchweger, sondern des namensgebenden Antisemiten ­Taras Borodajkewycz zu gedenken. Der Antisemit habe „seinen Hörern ein Geschichtsbild vermittelt, das im Gegensatz zur herrschenden Doktrin der Umerzieher stand“, ihnen „zum besseren Verständnis der Vergangenheit“ verholfen und „sie gegen den Zeitgeist immunisiert […]“. Infolge sei er „zum Opfer roten Terrors und bürgerlicher Feigheit“ geworden. 

Im Juni 2015 berichtete Duswald in der Aula von den Befreiungsfeiern im KZ Mauthausen als Veranstaltung von „KZ-Besessene[n]“. 

Werner Winterstein hat es auf den Punkt gebracht: „Mit der im Anlassfall auf die KZ-Befreiten bezogenen Bezeichnungen wie „Landplage“, „Kriminelle“ u. a. m. bediente man sich jedoch jener Begriffe, wie sie von den Nationalsozialisten stets verwendet wurden, wenn es galt, missliebige Gruppen verächtlich zu machen. Die Unvereinbarkeit mit dem Grundwert der Menschwürde liegt ebenso auf der Hand wie das Fehlen eines sachlich gerechtfertigten Anlasses, eine schwerst leidgeprüfte Schicksalsgemeinschaft in einer Weise zu kategorisieren, die an Unsensibilität kaum zu übertreffen ist.“

Artikel 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“

Dieses festgeschriebene Grundrecht kann in Verfahren vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht (EuGH) sowie vor nationalen Gerichten bei der Umsetzung und Anwendung von Unionsrecht geltend gemacht werden. Sollte die Justiz der Republik Österreich darauf bestehen, dieses Grundrecht in diesem Fall weiter zu verletzen, dann könnte sie – wie so oft zuvor – beim EuGH geklagt werden. 

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